Die am 31.12.1991 im Beitrittsgebiet gezahlten Leistungen aus der Zusatz- oder Sonderversorgung wurden nach dem individuellen Versicherungsverlauf – frühestens für die Zeit ab 01.07.1990 – neu berechnet. Neben der Berechnung nach dem SGB VI findet eine Vergleichsberechnung auf der Grundlage der letzten 20 Arbeitsjahre statt. Der höhere Rentenbetrag wird gezahlt.
Ebenfalls in den Genuss einer Vergleichsberechnung können Opfer von DDR-Unrecht im Rahmen einer beruflichen Rehabilitierung erhalten.