Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
Menschen, die nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, bezeichnet man als berufsunfähig. Aber auch Personen, die durch die Ausübung ihrer Arbeit körperliche oder geistige Schäden davon getragen haben, sind berufsunfähig.
Zu den am weitesten verbreiteten Beschwerden zählen Herz-Kreislauf Krankheiten und Beeinträchtigungen der Gelenke und Wirbelsäule. Aber auch Tumorerkrankungen, und Depressionen sind häufige Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.
Einige Berufsgruppen sind besonders gefährdet, im Laufe ihrer beruflichen Karriere berufsunfähig zu werden. Hierzu zählen vor allem Menschen, deren Arbeit schwere körperliche oder seelische Belastungen mit sich bringt, beispielsweise Bauarbeiter und Musiker, aber auch Lehrer.
Im Sinne der deutschen Rentenversicherung sind all diejenigen berufsunfähig, die ihren Beruf, gemessen an ihrer Ausbildung, Erfahrung und den aktuellen Lebensumständen, nicht mehr als sechs Stunden ausüben können. Menschen, die in einer zumutbaren anderen Arbeit ganztägig tätig sein können, gelten nicht als berufsunfähig.
Abzugrenzen ist die Berufsunfähigkeit von der Erwerbsunfähigkeit. Hierbei kann der Betroffene keine Art der Beschäftigung mehr ausüben. Außerdem ist er nicht in der Lage, sechs Stunden täglich einer geregelten Tätigkeit nachzugehen. Die Kriterien für eine Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als bei der Erwerbsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit muss in der Regel durch ein medizinisches Gutachten bestätigt werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung – Berufsunfähigkeit absichern!
Jeder Mensch sollte so früh wie möglich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um sein wichtigstes Kapital, seine Arbeitskraft, für den Notfall abzusichern. Denn im Ernstfall fallen plötzlich die gesamten Einkünfte weg und der Betroffene ist in einer Notsituation. Zumal der gesetzliche Basisschutz mitunter große Lücken aufweist, sollte er durch eine private Versicherung ergänzt werden.
Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Menschen, die auf ihre Arbeitskraft angewiesen sind und über keinerlei andere Einkünfte verfügen, sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Neben Angestellten betrifft der Ausfall der eigenen Fähigkeiten besondere Personengruppen.
Studenten sind während ihrer Freizeit oder bei dem Besuch universitär gebundener Veranstaltungen nur sehr unzureichend geschützt. Da sie erst fünf Jahre nach dem Beginn ihrer ersten Berufstätigkeit vollständig durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind, sollten Studenten ihre Arbeitskraft versichern lassen.
Auch für Hausfrauen und Hausmänner ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus sinnvoll. Denn neben dem Verdienst sind auch der Umfang und die Art der geleisteten Arbeit sehr wichtig. Wenn die Hausfrau für unbestimmte Zeit nicht in der Lage ist, sich um die Wohnung und die Kinderbetreuung adäquat zu kümmern, muss eine Ersatzkraft eingestellt werden, die zusätzliche Kosten verursacht.
Beamte sollten ebenfalls für die Anfangszeit in ihrem Beruf mithilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Aber diese Versicherung unterscheidet sich etwas von den gewöhnlichen Policen. Die Berufsgruppe sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschlieβen. Eine spezielle „Beamtenklausel“ stellt sicher, dass das Risiko der Dienstunfähigkeit fünf Jahre privat überbrückt wird, bevor Anspruch vom Dienstherren besteht.
Selbstständige sind grundsätzlich nicht gesetzlich rentenversichert und müssen daher privat vorsorgen.
Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese wurde für alle nach 1961 Geborenen durch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ersetzt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist befristet und wird nach der Anzahl der Stunden berechnet, die ein Arbeitnehmer in der Lage ist, zu arbeiten. Ist der Berufsunfähige in der Lage einen halben Tag zu arbeiten, nicht notgedrungen in einem artverwandten Berufsfeld, erhält er nur noch die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Wenn der Versicherte zudem weniger als fünf Jahre sozialversichert war, besteht keinerlei Anspruch auf eine staatliche Rente.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung legt der Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss die monatlich auszuzahlende Rente fest. Diese sollte mindestens 50 Prozent, aber besser 70 Prozent seines derzeitigen Nettoeinkommens betragen. So wird gewährleistet, dass der Versicherte auch nach dem Ausstieg aus dem alten Beruf den gewohnten Lebensstandard beibehalten kann.
Was leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt dann zum Einsatz, wenn der Versicherte seinen Beruf für mindestens sechs Monate zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall zahlt die Versicherung die vereinbarte monatliche Rente. Einige Versicherungen bieten zusätzlich eine Staffelregelung an, die bereits bei geringer Invalidität einen Teil der Rente ausbezahlt. Allerdings werden die gesamten Ausgleichszahlungen erst bei einer 75-prozentigen Berufsunfähigkeit wirksam. Diese Versicherungsform eignet sich daher besonders für langsam fortschreitende Erkrankungen.
Daneben gibt es die sogenannte Pauschalregelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese sieht dann eine Leistung vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit (BU) von mindestens 50 % ärztlich festgestellt wurde.
Die wichtigsten Vertragsinhalte
Berufsunfähigkeitsversicherung – Das Abschließen eines Vertrages
Verschiedene Versicherungen verfügen über unterschiedliche Angebote, die sich in nicht unerheblichem Maß unterscheiden. Die Höhe der monatlichen Beiträge können im Einzelfall bis zu 70 Prozent voneinander abweichen. Die Annahme, dass hohe Prämien gleichbedeutend mit guten Leistungen sind, ist falsch.
Der Umfang des Leistungskatalogs variiert stark von Anbieter zu Anbieter. Auch darauf, ist bei Abschluss eines Vertrages zu achten.
Neben den selbstständigen Policen gibt es auch Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, die mit anderen Verträgen kombiniert werden, beispielsweise Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen. Von solchen gebündelten Angeboten ist abzuraten, da sie die notwendige Dynamisierung der Beiträge nicht erlauben. Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten immer variabel sein, um sie den aktuellen Verhältnissen anzupassen.
Die Beiträge
Die Versicherungsbeiträge berechnen sich nach verschiedenen Kriterien. Neben dem Geschlecht ist auch das individuelle Berufsrisiko sehr wichtig. Körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten werden in der Regel anders bewertet als Berufe, in denen geistige Fähigkeiten gefordert sind.
Bei dem Abschließen des Vertrags sollte detailliert über die Versicherungssumme, die monatlich auszuzahlende Rente und die Höhe der Leistungen bei Invalidität im Falle eines Unfalls gesprochen werden. All diese Faktoren und eventuelle Vorerkrankungen haben Einfluss auf die Höhe der monatlichen Beiträge.
Auch das Alter ist ein entscheidendes Merkmal zur Festlegung der Beiträge. Je jünger der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist, umso geringer sind auch die Beiträge.
Zu beachten bei Vertragsabschluss
Bei einem Vertragsabschluss sollte immer auf Kündigungsmöglichkeiten und -fristen geachtet werden. In der Regel ist das fristlose Kündigen einer Versicherung zum Abschluss eines Vertragsjahres, unter Beachtung der Mindestvertragslaufzeit, möglich.
Des Weiteren, sollte ein wichtiger Augenmerk auf den Beginn der Rentenzahlungen gelegt werden. Manche Versicherer zahlen die monatliche Rente bereits bei Eintritt der Berufsunfähigkeit, auch wenn sie noch nicht durch ein medizinisches Gutachten belegt worden ist. Andere wiederum leisten die Zahlungen erst nach der offiziellen Feststellung.
Der Vertrag muss eine genaue Berufsdefinition enthalten. Diese ist entscheidend für die spätere Entscheidung über die Leistungszahlung.
Die Prämien sollten vorausschauend so gestaltet werden, dass sie zu jedem Zeitpunkt bequem geleistet werden können. Dies ist wichtig, weil die Policen über mehrere Jahrzehnte hinweg gültig sein werden.
Wichtige Klauseln
Personen, die einen neuen Vertrag abschließen, sollten unbedingt das Kleingedruckte lesen, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden. Versteckte Formulierungen und Klauseln sollten gestrichen werden. Besonders erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist die, häufig zur Anwendung kommende, „abstrakte Verweisung“. Wenn der Versicherte in der Lage ist, in einer, seinen Fähigkeiten und Kenntnissen vergleichbaren Tätigkeit zu arbeiten, wird die Berufsunfähigkeitsrente nicht gezahlt. Ein Fliesenleger müsste beispielsweise als Lastkraftwagenfahrer arbeiten.
Ebenfalls zu beachten ist die so genannte Nachversicherungsgarantie. Durch diese zusätzliche Klausel wird gewährleistet, dass Inflationen ausgeglichen und Rentenzahlungen angepasst werden. Denn bei längerem Fortbestand der Versicherung ist es möglich, dass die zu Beginn vereinbarte Rente die tatsächlichen Lebenserhaltungskosten nicht gänzlich abdeckt. Diese spezielle Klausel stellt außerdem sicher, dass eine nötige Anpassung ohne eine neuerliche Gesundheitsprüfung möglich ist. Zudem kann der Betrag der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente lediglich erhöht, nicht jedoch gesenkt werden.
Gesundheitsprüfung
Der Antrag enthält ebenfalls gesundheitsrelevante Fragen. Diese sind von entscheidender Bedeutung, da sie für die Festlegung der Beiträge aber auch im Bedarfsfall herangezogen werden.
Bestehende Beschwerden oder Vorerkrankunken müssen unbedingt erwähnt werden. In vielen Fällen besteht bei den zu Versichernden Unklarheit über die nötigen Angaben. Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und möglichst vollständig.
In manchen Fällen ist sogar ein Arztbesuch nötig, um den Gesundheitszustand abklären zu lassen. Einige Versicherungen lassen sich in der Police versichern, dass sie bei dem behandelnden Arzt Informationen über den Gesundheitsstatus des Patienten einholen dürfen.
Bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen?
Viele Menschen haben vor Jahren für den Ernstfall vorgesorgt und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Jeder, der bereits über eine solche Versicherung verfügt, sollte jedes Jahr die Vertragsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls an die aktuellen Verhältnisse anpassen lassen. Denn oft verfügen ältere Policen über eine zu niedrige Laufzeit oder eine zu gering bemessene Rente.
Gesundheitsfragen beim Versicherungsabschluß
Da die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Vorsorgemöglichkeiten überhaupt zählt, sind bei einem Vertragsabschluss wichtige Details notwendig.
Außerdem sollten Personen, die einen Vertrag abschließen möchten, im Vorfeld genügend Informationen einholen.
Gesundheitsfragen
Der Versicherer wird im Bedarfsfall die, bei Vertragsabschluß gestellten, Gesundheitsfragen hinsichtlich deren Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt überprüfen. Hierfür fragt der Versicherer bei den Krankenkassen an, um herauszufinden, welche Ärzte der Versicherungsnehmer aufgesucht hat.
Sollte sich herausstellen, dass die gemachten Angaben unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß erfolgt sind, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Jedem Versicherungsnehmer ist daher die unbedingte Offenlegung seiner Krankengeschichte anzuraten. Diese muss für einen Zeitraum von mindestens fünf bis zehn Jahren nachgewiesen werden. Da ein ausführliches Erinnerungsprotokoll meist unmöglich ist, sollten sich Personen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, von den zuständigen Krankenkassen und behandelnden Ärzten Berichte zuschicken lassen.
Gefährliche Hobbys
Auch gefährliche Hobbys spielen bei der Risikokalkulation eine wichtige Rolle. Freizeitbeschäftigungen wie etwa Fallschirmspringen oder Boxen spiegeln sich in der Höhe der Beiträge und den Vertragsbedingungen wider. Bei gleichzeitig schlechtem Gesundheitszustand und risikoreichen Freizeitaktivitäten kann ein Versicherer sogar von einem Vertragsabschluß Abstand nehmen.
Eingeschränkter Ausschluss
Viele Versicherungen verlangen für den Vertragsabschluss den Ausschluss der Vorerkrankung. Dies bedeutet im Ernstfall, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn genau diese Vorerkrankung die Berufsunfähigkeit verursacht haben könnte. Wenn von seiten des Versicherers kein solcher Ausschluss möglich ist, sollte der Versicherungsnehmer versuchen, diesen nach einigen Jahren ohne körperliche Beschwerden, wieder aus dem Vertrag entfernen zu lassen.
Bedarfsfall bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Menschen, die aus den verschiedensten Gründen ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, müssen dies sofort bei ihrer gesetzlichen Rentenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung melden.
Denn wenn der Versichernde einen zu langen Zeitraum verstreichen lässt, ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Ansprüche rückwirkend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit zu leisten.
Wird ein Antrag auf Leistungserstattung gestellt, zieht der Versicherer eine zentrale Kartei zurate, um herauszufinden, ob der Versicherungsnehmer in der Vergangenheit schon einmal abgelehnt worden ist. Dieses zentrale Register wird Sonderwagniskartei genannt.
Die Grundlage für die Auszahlung der monatlichen Rente ist ein medizinisches Gutachten. In diesem wird der Grad der Berufsunfähigkeit sowie dessen voraussichtliche Dauer festgestellt. Anstelle des Hausartztes sollte das Gutachten aber von einem objektiven Gutachter ausgestellt werden, um Probleme bei der Leistungserstattung von vornherein auszuschließen.