In die Versicherungskarte wurden die Beitragsmarken für jeden Beschäftigungsmonat (Angestelltenversicherung) bzw. jede Beschäftigungswoche (Invalidenversicherung) eingeklebt. Seit Juli 1942 wurde der Zeitraum der Beschäftigung, die Höhe des beitragspflichtigen Entgelts, die Einzugsstelle sowie der Arbeitgeber eingetragen.
Die Versicherungskarte wurde mit der Einführung der Versicherungsnummer und der elektronischen Datenverarbeitung überflüssig. Sie wurde noch bis etwa 1976 für die Entrichtung von Beitragsmarken verwendet. Die Versicherungskarte wurde in der Regel nach zwei Jahren (bei Beitragsmarken) oder nach drei Jahren (bei Entgelteintragungen) aufgerechnet und dem Rentenversicherungsträger zugeleitet. Als Beleg über den Inhalt der aufgerechneten Versicherungskarte wurde dem Versicherten die sogenannte Aufrechnungsbescheinigung ausgehändigt, die dieser gut aufbewahren sollte. Sie dient als Nachweis, wenn die Versicherungskarte nicht mehr vorhanden ist.
Das Kartenarchiv der ehemaligen Reichsversicherungsanstalt für Angestellte ist sehr gut erhalten. Nur einige namentlich bekannte Versicherungskarten sind durch Kriegsereignisse vernichtet worden. Anders ist es bei den verschiedenen Landesversicherungsanstalten für die Rentenversicherung der Arbeiter. Dort sind vielfach – insbesondere in den neuen Bundesländern – viele Versicherungskarten zerstört worden.