Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung existiert seit dem 01.01.1891. Sie war damals das erste staatliche Rentenversicherungssystem der Welt. Die Versicherten wurden gegen das Risiko der Invalidität und für das Alter finanziell gesichert. Mit der Vollendung des 70. Lebensjahres konnten Versicherte eine Altersrente erhalten.
Durch Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Bevölkerungsstruktur war es für den Gesetzgeber immer wieder erforderlich, das bestehende Rentenrecht zu reformieren. Mehr oder weniger große Rentenreformen gab es 1957, 1972 und 1992.
Mit dem Rentenreformgesetz 1999 wurden weitere gravierende Gesetzesänderungen verabschiedet, die vor allem darauf gerichtet waren,
- den Beitragssatz kurz- und mittelfristig zu senken,
- langfristig einem Beitragsanstieg entgegenzuwirken,
- bereits eingetretene und künftig zu erwartende demographische Veränderungen wegen ihrer finanziellen Mehrbelastungen in die Finanzierung des Rentensystems einzubeziehen.
Die Änderungen sollten größtenteils zum 01.01.2000 in Kraft treten. Nach dem Regierungswechsel im Herbst 1998 wurden weite Teile des Rentenreformgesetzes bis zum 31.12.2000 ausgesetzt um neue und vermeintlich sozialverträglichere Regelungen zu schaffen. In modifizierter Form wurde die Rentenreform 1999
- durch einige übriggebliebene Regelungen des Rentenreformgesetzes 1999,
- als Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000 zum 01.01.2001 und
- als Altersvermögensergänzungsgesetz vom 21.03.2001 und Altersvermögensgesetz vom 26.06.2001 zum 01.01.2002
umgesetzt.
Die jüngsten Diskussionen um die Erhöhung des Beitragssatzes und der Beitragsbemessungsgrenze haben deutlich aufgezeigt, wie marode mittlerweile die Sozialkassen im Allgemeinen und die Rentenkassen im speziellen sind. Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung eine Kommission zur Reform der Sozialversicherungssysteme unter der Leitung des Wirtschaftswissenschaftlers Bert Rürup eingesetzt. Diese Kommission soll ihre Ergebnisse Ende 2003 präsentieren. Es ist davon auszugehen, dass diesen Ergebnissen eine weitere Rentenreform folgen wird.