Pflichtbeiträge sind Beiträge zur Rentenversicherung, die entrichtet werden müssen, wenn eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag besteht.
Die Pflichtversicherung ist eine Zwangsversicherung; sie kann nicht ausgeschlossen werden.
Der größte Personenkreis der Pflichtversicherten sind Arbeitnehmer, die eine abhängige Beschäftigung ausüben.
Pflichtversichert sind u.a. auch
- Personen, für die Kindererziehungszeiten anzurechnen sind,
- Wehr- und Zivildienstleistende,
- Bezieher von Sozialleistungen wie z.B. Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld,
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen und
- bestimmte Selbstständige.