Seit dem 1. Januar 2002 besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge durch die Riester Rente, benannt nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.
Diese Zusatzrente erfreut sich staatlicher Förderung aus allgemeinen Steuermitteln und ermöglicht Steuervorteile. Dies haben sich bereits über 14 Millionen Bundesbürger zunutze gemacht (Stand Q2/2011).
Alle Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, aber auch Wehr- und Zivildienstleistende, Minijobber (Studenten), Beamte, Arbeitslose und Pflegebedürftige, können sich die Vorteile der Riester Rente zunutze machen. Also diejenigen, die einem System der Altersvorsorge angehören, dessen Leistungsniveau in Zukunft abgesenkt wird.
Die lebenslange Absicherung durch das „Riestern“ sieht regelmäßige Zahlungen in monatlichen Raten vor. Dabei hat der Sparer Kontrolle über die Höhe der Beiträge und kann diese ganz nach Einkommenssituation absenken, erhöhen oder gar aussetzen. Die einkommensabhängigen Mindestbeiträge für maximale Förderung sind dabei moderat.
Die wichtigsten Punkte der Riester-Rente im Überblick:
- Hohe Förderquoten von bis zu 67%.
- Förderung der privaten wie betrieblichen Altersvorsorge durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit.
- Die private Altersvorsorge erfolgt freiwillig und es besteht ebenso wenig eine Verpflichtung, staatliche Förderung zu beanspruchen. Das Aussetzen der Beiträge ist ohne Verluste möglich.
- Wer sich online informiert, spart Verwaltungskosten.
- Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Auch dann, wenn jemand selbst nicht förderberechtigt ist, der Ehepartner aber zum geförderten Personenkreis gehört.
- Zusätzliche Förderung von 185 € bis 300 € für jedes kindergeldberechtigte Kind.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können die Vergünstigungen auch für Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge gewährt werden – im Rahmen von Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Mit Ausnahme der Direktversicherung gibt es alternativ die Möglichkeit, steuersozialabgabenfreie Zahlungen aus dem Bruttoentgelt zu leisten.
- Zusätzliche Extraprämie von 200 € für Berufseinsteiger/innen bis zum 25. Lebensjahr.
- Wer Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung leistet, kann sie als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulagen selbst.
- Pro Vertrag sind ab dem Jahr 2008 bis zu 2.100 € absetzbar. Sobald der Steuersatz den prozentualen Anteil der Zulagen übersteigt, wird automatisch die Differenz überwiesen.
- Im Falle von Hartz IV bleibt der Riester Vertrag völlig unberührt!
Welche Formen privater Altersvorsorge werden gefördert?
Förderungsfähige private Altersvorsorgeverträge können Sie abschließen mit
- Lebensversicherungsunternehmen,
- Pensionskassen,
- Kreditinstituten,
- Finanzdienstleistungsunternehmen,
- Kapitalgesellschaften im Inland/mit Sitz in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes bzw.
- mit Zweigstellen ausländischer Unternehmen, die nach den Aufsichtsvorschriften im Inland Geschäfte betreiben oder Dienstleistungen erbringen dürfen.
Somit kommen neben privaten Renten-versicherungen auch Banksparpläne und Aktienfondssparpläne in Betracht. Staatlich gefördert werden aber nur zertifizierte – das heißt als förderfähig anerkannte – Altersvorsorgeverträge. Die Zertifizierung der Verträge nimmt das Bundesaufsichts-
amt für das Versicherungswesen vor.
Zertifizierung – Diese Voraussetzungen müssen private Altersvorsorgeverträge erfüllen:
- In der Ansparphase müssen regelmäßig eigene Altersvorsorgebeiträge geleistet werden.
- Das angelegte Kapital muss pfändungssicher sein. Es darf während der Ansparphase nicht beleihbar sein.
- Es muss möglich sein, das bisher gesparte Kapital auf einen anderen Anbieter zu übertragen.
- Es müssen regelmäßig Informationen über das angesammelte Kapital erfolgen.
- Die Kapitalentnahme für Wohneigentum muss dem Anleger vertraglich eingeräumt werden.
- Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. dem Beginn einer Altersrente erbracht werden.
- Es muss garantiert sein, dass dem Anleger mindestens die eingezahlten Beiträge zur Riester Rentezurückgezahlt werden.
- Die Auszahlung muss in Form einer lebenslangen monatlichen Leistung erfolgen.
Die Zertifizierung ist kein staatliches Gütesiegel! Durch die Zertifizierung wird nicht garantiert, dass der Anbieter die versprochene Rendite auch tatsächlich erbringen kann.
Wer erhält die Förderung?
Begünstigt sind alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Neben den Arbeitnehmern gehören hierzu auch pflichtversicherte Selbständige und Personen in besonderen Lebenslagen, wie z. B.:
- Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld,
- Pflegepersonen,
- Wehr- und Zivildienstleistende oder
- Eltern im Rahmen von Kindererziehungszeiten
- Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren
- Auszubildende.
Darüber hinaus gehören Beamte, Richter und Soldaten zum begünstigten Personenkreis.
Grundsätzlich nicht begünstigt sind z. B.
- freiwillig Rentenversicherte,
- geringfügig entlohnte Beschäftigte (400-Euro-Job), die nicht auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet haben,
- Pflichtversicherte einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) und Selbständige, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen.
Nicht begünstigte Personen können die Förderung dennoch erhalten, wenn sie eine eigene Altersvorsorge betreiben und der Ehegatte zum begünstigten Personenkreis gehört. Als Ergänzung kann eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit wichtig sein.
Grund- und Kinderzulagen
Haben Sie sich für einen privaten Altersvorsorgevertrag mit Zertifizierung entschieden, können Sie vom Staat eine Zulage zu den Beiträgen erhalten. Diese setzt sich zusammen aus der Grundzulage und der von der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder abhängigen Kinderzulage. Sie wird von der Zentralen Zulagenstelle (BfA) ausgezahlt.
Die Zulagen betragen:
Grundzulage jährlich | Kinderzulage jährlich je Kind | |
2002/2003 | 38 EUR | 46 EUR |
2004/2005 | 76 EUR | 92 EUR |
2006/2007 | 114 EUR | 138 EUR |
ab 2008 | 54 EUR | 185 EUR |
Werden Ehegatten zusammen veranlagt, steht die Grundzulage jedem Ehegatten zu – vorausgesetzt es werden Altersvorsorgebeiträge von beiden Ehegatten gezahlt. Die Kinderzulage gibt es aber nur einmal pro Kind.
Der Aufwand für ein gefördertes Produkt setzt sich aus dem Eigenbetrag und derstaatlichen Zulage zusammen. Um die Zulage zu erhalten, ist der Eigenbetrag des Zulagenberechtigten zwingend erforderlich.
Für alle ab dem 01. Januar 2008 geborenen Kinder gibt es eine Kinderzulage von 300 EUR.
Mindesteigenbeitrag
Die genannten Zulagen erhalten Sie nur, wenn Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag in den Altersvorsorgevertrag investieren. Er errechnet sich
- 2002 und 2003 aus 1 %,
- 2004 und 2005 aus 2 %,
- 2006 und 2007 aus 3 % und
- ab 2008 aus 4 %
des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der maximal-
zustehenden Zulagen.
Beispiel: Berechnung des Mindesteigenbeitrags
Sie sind unverheiratet und haben keine Kinder. Ihr beitragspflichtiges Bruttoeinkommen 2010 beträgt 30.000 EUR. Der Mindestbeitrag 2011 ist 4 % davon, also 1.200 EUR. Beträgt der Beitrag zu der von Ihnen gewählten privaten Altersvorsorge mindestens 1.200 EUR im Jahr 2011, erhalten Sie die Zulage von 154 EUR, so dass Sie selbst nur noch 1.046 EUR (= 1.200 EUR – 154 EUR) aufwenden müssen.
Zulagenkürzung
Wird der Mindesteigenbeitrag nicht aufgewendet, erfolgt eine Kürzung der Zulagen im Verhältnis des tatsächlichen Eigenbeitrags zum Mindesteigenbeitrag.
Beispiel: Zulagenkürzung
Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat 2010 ein Einkommen von 50.000 EUR.
Der Mindesteigenbeitrag für 2010 beträgt 4 % hiervon – also 2.000 EUR – abzüglichder maximal zustehenden Zulagen. Diese betragen:
Grundzulage: 2 x 154 EUR = 308 EUR
Kinderzulage: 2 x 185 EUR = 370 EUR
Gesamt: = 678 EUR
Es verbleibt ein Eigenbetrag von 2.000 EUR – 678 EUR = 1.322 EUR
Wendet das Ehepaar nur 1.000 EUR für die private Altersvorsorge auf, wird die Zulage im Verhältnis 1.000/1.322 gekürzt. Sie beträgt dann 512,86 EUR.
Sockelbeitrag
Seit 2008 ist festgesetzt, dass ein Mindestbetrag in die Riesterrente eingezahlt werden muss. Dieser beträgt 60 EUR oder 5 EUR im Monat.
Steuervorteile durch Sonderausgabenabzug
Wenn es für Sie günstiger ist, kommt neben den Zulagen die Förderung durch den Sonderausgabenabzug in Betracht. Als Zulagenberechtigter können Sie steuerfrei Altersvorsorgebeiträge zuzüglich der Zulage als Sonderausgabe abziehen.
Hierbei gelten folgende Höchstgrenzen:
2002 und 2003: | 525 EUR |
2004 und 2005: | 1.050 EUR |
2006 und 2007: | 1.575 EUR |
ab 2008: | 2.100 EUR |
Werden Sie mit Ihrem Ehepartner zusammen veranlagt, steht Ihnen beiden der Sonderausgabenabzug zu, sofern Sie beide Altersvorsorgebeiträge zahlen.
Kapitalentnahme für Wohneigentum
Einen Teil der im geförderten Vorsorgevertrag angesparten Summe können Sie als Kapital entnehmen, um den Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum zu finanzieren (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag).Einen Betrag von mindestens 10.000 EUR bis höchstens 50.000 EUR darf der Anbieter nach Zustimmung der Zentralen Zulagenstelle (BfA) während der Ansparphase an Sie auszahlen – zinslos und unversteuert.Spätestens im zweiten Jahr nach dem Erwerb des selbst genutzten Wohneigentums müssen Sie mit der Tilgung des Darlehens in monatlich gleichen Raten beginnen und bis zur Vollendung Ihres 65. Lebensjahres damit fertig sein.
Verkaufen Sie das auf diesem Weg erworbene Wohneigentum oder nutzen es nicht mehr für eigene Wohnzwecke, ist die Restsumme des Darlehens wieder in einen (zertifizierten) Altersvorsorgevertrag einzuzahlen. Anderenfalls haben Sie die im noch nicht getilgten Restdarlehen enthaltenen Fördermittel zurückzuerstatten.
Fauler Kompromiss
Bei der Kapitalentnahme für Wohneigentum handelt es sich ausschließlich um einen politischen Kompromiss. Zumindest in den ersten Jahren werden Sparer wegen des Mindestbetrages von 10.000 EUR hiervon noch keinen Gebrauch machen können, da in den Anfangsjahren das Vorsorgekapital diesen Betrag noch nicht aufweisen wird. Selbst bei einer Eigenleistung, durch die maximale Zulagen oder Steuervergünstigungen erzielt werden, dauert es rund 8 Jahre bis 10.000 EUR angespart sind.
Ferner sind neben der Rückzahlung des Darlehens weiterhin die Beiträge für den Altersvorsorgevertrag zu zahlen. Dies führt zu einer Doppelbelastung der Anleger.
Wer die Rückzahlungsverpflichtungen nicht einhält, verliert nachträglich die Förderung und muss auch noch den Förderbetrag zurückzahlen.
Außerdem erzielt der Sparer während der Entnahmezeit auch keine Rendite auf das entnommene Geld.
Es scheint daher fraglich, ob von diesem Entnahmemodell jemals Gebrauch gemacht wird. Es ist auf jeden Fall Vorsicht geboten.
Ablauf der zulagengeförderten Altersvorsorge
Die zulagengeförderte Altersvorsorge läuft nach einem Fünf- Stufen-Schema ab:
Stufe 1: Sie schließen mit einem Anbieter einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab und erbringen im Laufe eines Sparjahres Ihren Eigenbeitrag.
Der Vertrag sollte die Möglichkeit von Sonderzahlungen vorsehen. So können Sie Ihren Eigenbeitrag anpassen, sobald Sie Ihr beitragspflichtiges Vorjahreseinkommen kennen, das die Bemessungsgrundlage für den Eigenbeitrag bildet. Sieht der Sparvertrag die Einzahlung von Sonderzahlungen nicht vor, können Ihnen Teile der Zulage verloren gehen.
Stufe 2: Nach Ablauf eines Jahres übersendet der Anbieter Ihnen einen Kontoauszug und den Zulagenantrag.Sie ergänzen in dem Antrag Ihr Vorjahreseinkommen, ggf. Angaben zu Ihren zulagenberechtigten Kindern und schicken den Antrag an den Anbieter zurück.
Stufe 3: Gehen Sie davon aus, dass Sie über die Zulagen hinaus noch einen Steuervorteil haben, reichen Sie eine Kopie des Zulagenantrags zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Sofern ein Steuervorteil besteht, überweist es Ihnen die eingesparten Steuern und teilt dies der Zentralen Zulagenstelle mit.
Stufe 4: Der Anbieter übermittelt der Zentralen Zulagenstelle den elektronisch erfassten Zulagenantrag. Diese errechnet die Zulagen und überweist diese an den Anbieter. Dort werden sie zugunsten des Vorsorgevertrags gutgeschrieben. Sie selbst erhalten nur in Ausnahmefällen einen Zulagenfestsetzungsbescheid.
Stufe 5: Nachdem die Zulage ausgezahlt ist, führt die Zentrale Zulagenstelle nachträglich einen Datenabgleich mit den Rentenversicherungsträgern, Familienkassen, Meldebehörden und ggf. Finanzämtern durch. Stellt sich hierbei heraus, dass eine zu hohe Zulage gezahlt wurde, muss der Anbieter den entsprechenden Anteil aus dem Vertrag des Anlegers herausrechnen und an die Zentrale Zulagenstelle zurückzahlen.
Zulagen für Selbstständige
Als Selbstständiger können Sie selbst die Förderung nur dann erhalten, wenn
- Sie selbst Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder
- Sie selbst eigene Altersvorsorge betreiben und Ihr Ehegatte zum geförderten Personenkreis gehört.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Sie die Förderung nicht erhalten.
Durch einen einfachen Trick kommen Sie dennoch in den Genuss der Förderung:
Sie und Ihr Ehegatte können die volle Förderung erhalten, wenn Sie Ihren Ehegatten in einer geringfügigen Tätigkeit einstellen und ihn auf die Versicherungsfreiheit verzichten lassen. Dadurch eröffnet sich für Sie und Ihren Ehegatte die Möglichkeit, die volle staatliche Förderung zu erhalten. Den vollen Umfang soll folgendes Beispiel verdeutlichen.
Beispiel:
Sie sind verheiratet und haben zwei zulagenberechtigte Kinder. Sie beschäftigen Ihren Ehegatten in Ihrem Betrieb als Aushilfe mit 10 Wochenstunden und einem Gehalt von 400 EUR, das als Betriebsausgabe verbucht wird. Ihr Ehegatte hat auf die Versicherungsfreiheit für die geringfügige Beschäftigung verzichtet. Im Jahr 2010 haben Sie gemeinsam ein Jahreseinkommen von 30.000 EUR.
Die maximal zustehende Zulage beträgt im Jahre 2011: Grundzulage: 2 x 154 EUR = 308 EUR; Kinderzulage: 2 x 185 EUR = 370 EUR; gesamt: = 678 EUR. Um diese zu erhalten, ist ein Eigenbeitrag von 522 EUR erforderlich (4 % von 30.000 EUR abzüglich 678 EUR Zulagen).
Darüber hinaus sind für das Entgelt Ihres Ehegatten die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Bei einem Beitragssatz von 19,9 % im Jahre 2010 wäre das der Mindestbeitrag von 79,60 EUR (20% von 400 EUR) aufgeteilt als Arbeitgeberanteil: 60 EUR (15 % von 400 EUR / Betriebsausgabe) und Arbeitnehmeranteil: 19,60 EUR (Beitrag abzüglich Arbeitgeberanteil).
Mit einem Aufwand von insgesamt 582 EUR (522 EUR Eigenbeitrag + 60 EUR Rentenversicherung) würden Sie und Ihr Ehegatte die Förderung von 678 EUR erhalten.
Riester-Rente als Student?
Sind Sie Student und fragen sich nach der Dringlichkeit zusätzlicher Altersvorsorge schon während des Studiums?
Studenten sollten in Zeiten eines bröckelnden Generationenvertrags an Ihre private Altersvorsorge denken. Doch lohnt sich das am Beispiel der Riester Rente für Studenten?
Prinzipiell empfiehlt es sich, so früh wie möglich mit dem Ansparen einer Riester Rente zu beginnen. Je früher man damit anfängt, desto länger ist die Laufzeit des Riestervertrages. Junge Leute können unter den verschiedenen Riesterprodukten auch den Riesterfondssparplan wählen, der eher für risikobereitere Sparer geeignet ist. Durch eine lange Laufzeit ist es auch bei risikoreicheren Fondssparplänen immer möglich, eine gute Rendite zu erwirtschaften. Mit Riester-Fondssparplänen lässt sich die höchste Rendite im Vergleich zu anderen Riesterprodukten erreichen.
Bei einer Riester Rente ist ein Totalverlust ausgeschlossen, denn auch bei schwankenden Börsenkursen erhält der Sparer die eingezahlten Beträge und die staatlichen Förderungen in jedem Fall (Riester-Garantie). Vorteil der Riester Rente ist auch, dass zu Auszahlungsbeginn bis zu 30 % des Kapitals entnommen werden können.
Staatliche Förderung trotz Ausbildung?
Studenten sind dann förderberechtigt, wenn sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden.
Da Studenten jedoch häufig neben dem Studium einen Nebenjob ausüben, gehören sie aufgrund dessen dem Kreis der förderberechtigten Personen an. Studenten können in diesem Fall selbst einen Riestervertrag abschließen. Sind Studenten geringfügig beschäftigt (Minijob), können sie auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten und den Betrag des Arbeitgebers an die Rentenversicherung freiwillig aufstocken, um eine Riester Rente ansparen zu können. Werden mehrere Minijobs parallel ausgeübt, betrifft die Entscheidung für den Verzicht auf Versicherungsfreiheit allerdings auch alle anderen Minijobs.
Der Beitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung beträgt derzeit 15 % und kann auf 19,9 % aufgestockt werden. Verdient ein Student beispielsweise 200 EUR monatlich, müssen 9,80 EUR gezahlt werden, um aufzustocken.
Alternative Zuschüsse
Wenn Studenten nicht unmittelbar förderberechtigt sind, besteht jedoch die Möglichkeit einer mittelbaren Förderung. Denn hat der Ehepartner einen Riestervertrag abgeschlossen und geht dieser einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach oder ist dieser verbeamtet beziehungsweise gehört dem förderberechtigten Personenkreis an, da er beispielsweise Arbeitslosengeld empfängt oder Wehr- oder Zivildienst leistet, kann ein Student eine mittelbare Förderung in Anspruch nehmen.
Studenten müssen jährlich mindestens 60 EUR einzahlen, um die volle staatliche Förderzulage von 154 EUR zu erhalten. Für Kinder wird eine Prämie von 185 EUR gezahlt. Für ab 2008 geborene Kinder beträgt diese 300 EUR. Für Personen, die unter 25 Jahre alt sind und mit dem Riestern beginnen, gilt generell, dass sie einen Bonus von 200 EUR erhalten.
Ist ein Student unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt, muss ein Mindestbetrag von 5 EUR eingezahlt werden, damit sich für ihn vollwertige Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben. Auf diesem Weg können Studenten den Umfang ihrer Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung schon frühzeitig erhöhen.
Wohn-Riester / Eigenheimrente
Die neue Eigenheimrente auch genannt „Wohn-Riester“ wurde am 01.01.2008 im Bundestag beschlossen. Jetzt kann künftig auch selbst genutztes Wohneigentum in die Altersvorsorge einbezogen werden.
Gleichzeitig soll damit der Verlust der Eigenheimzulage, die 2005 abgeschafft worden ist, etwas abgefedert werden.
Wie funktioniert die Eigenheimrente?Genutzt werden kann die neue Eigenheimrente zum Erwerb einer Wohnimmobilie oder von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften sowie zum Abzahlen von Immobilienkrediten. Einzige Einschränkung: Die Immobilie muss dann auch selbst bewohnt werden.Bis zu 100 % des angesparten, steuerlich geförderten Vermögens der Altersvorsorge können für eine im Inland genutzte Wohnimmobilie verwendet werden. Anders als bisher müssen Berechtigte das Geld nicht mehr vor Beginn der Rentenzahlung, zurückzahlen.
Wer bisher in einen Riester-Vertrag zahlt und eine Immobilie kauft, kann das angesparte Vermögen komplett für den Kauf verwenden. Dies gilt jedoch nur für Käufe von dem Jahr 2008 an. Vor 2008 gebaute oder gekaufte Objekte sind ausgenommen.
Außerdem können Bauherren und Hauskäufer das Riester-Vermögen nur antasten, wenn die Sparsumme über 10.000 EUR liegt. Für die neue Eigenheimrente gelten die selben staatlichen Zulagen wie bei den anderen Riester-Verträgen.
Bausparen bekamen bislang bis zu einem bestimmten Einkommen die Wohnungsbauprämie als Förderung ihres Bausparvertrages. Die Prämie wird bei Neuverträgen jetzt nur noch dann ausgezahlt, wenn das Geld in die eigenen vier Wände fließt. Bausparern im Alter von bis zu 25 Jahren wird freigestellt wie sie die Wohnungsbauprämie verwenden.
Es ist nunmehr auch zugleich eine stärkere Förderung für jüngere Menschen. Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr erhalten beim Abschluss eines Riester-Vertrages zur privaten Altersvorsorge einen einmaligen Bonus von 200 EUR .
Wie bei allen Riester-Verträgen sind die Beiträge während der Sparphase steuerfrei. Erst in der Auszahlungsphase im Rentenalter werden Steuern fällig. Das steuerlich geförderte Kapital soll in einem Wohnförderkonto erfasst werden.
Zu Beginn der Auszahlungsphase gibt es 2 Optionen:
- Zahlt man die Schuld auf einmal, gibt es einen Bonus von 30 % – somit werden nur 70 % des Kapitals besteuert. Anderenfalls kann man die Steuerschuld als Rentner über bis zu 23 Jahre abstottern.
- Vorraussetzung für die Förderung ist, wie der Name „Wohn-Riester“ schon sagt, ein gültiger Riester Vertrag, mit welchem Vertrag Sie am besten für das Eigenheim ansparen
Riester – Banksparplan
Sobald der Begriff Riester fällt, denken viele sofort an den Klassiker der Riester-Anlagemöglichkeiten – die Riester-Rente. Dabei existieren noch andere Anlageformen, wie beispielsweise der Riester-Banksparplan.
Für wen eignet sich ein Riester-Banksparplan
Der Riester-Banksparplan ist eine Sparanlage für sicherheitsorientierte oder ältere Sparer, die ihre eingezahlten Beiträge im vollen Umfang festverzinst und sicher angelegt wissen möchten. Da die Auszahlung erst frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich ist, ist ein Anlagehorizont von bis zu zehn Jahren ideal. Sobald das angesparte Kapital auszahlungsfähig ist, steht es dem Sparer in Form einer monatlichen Rente zur Verfügung.
Für diejenigen, die bereits zum Auszahlungsbeginn über eine größere Summe des angesparten Kapitals verfügen möchten, besteht die Möglichkeit, sich 30 % der Kapitalsumme auf einmal auszahlen zu lassen. In diesem Fall muss die Auszahlungssumme jedoch steuerlich veranschlagt werden. Sollten Sparer vor Ablauf der Laufzeit ihren Riester-Banksparplan aufheben wollen, so ist dies ebenfalls ohne Weiteres möglich. Es gilt hierbei nur zu beachten, dass bei einer vorzeitigen Kündigung neben potentiell anfallenden Ausstiegsgebühren auch die staatlichen Zulagen im vollen Umfang zurückgezahlt werden müssen.
Vor- und Nachteile eines Riester-Banksparplans
Der große Vorteil eines Riester-Banksparplans liegt in der Sicherheit der Anlageform. Aufgrund der sehr geringen Kosten und der regelmäßigen Verzinsung von bis zu 4 % profitiert der Sparer vom konstanten Wertzuwachs seiner Geldanlage. Alle eingezahlten Beiträge wandern somit von Anfang an im vollen Umfang in den Sparanteil. Der Riester-Banksparplan stellt somit eine nahezu risikolose Sparanlage mit garantiertem Wertzuwachs dar.
Darüber hinaus können Sparer von staatlichen Zulagen beziehungsweise steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Dies verschafft Sparern von Riester-Banksparplänen noch zusätzliche Kapitalerträge.
Doch diese Sicherheit der Sparanlage schlägt sich in Form einer relativ geringen Rendite nieder. So liegt die in aller Regel zu erwartende Rendite bei durchschnittlich 3 % bis 5 %. Für Sparpläne mit längeren Laufzeiten bieten sich andere, renditestärkere Anlageformen an.
Des Weiteren bietet nicht jedes Geldinstitut Riester-Banksparpläne an. Der Grund hierfür liegt in der Unrentabilität: Im Gegensatz zu anderen Anlageformen fallen für Riester-Banksparpläne keine Abschlusskosten beziehungsweise Provisionen an. In vereinzelten Fällen werden lediglich Verwaltungsgebühren erhoben, die jedoch meist sehr gering sind. Neben einigen Banken sind es meist Sparkassen, die Riester-Banksparpläne anbieten.
Verzinsung
Hinsichtlich der Verzinsung gibt es Unterschiede zwischen Banken und Sparkassen. Während die Verzinsung bei Banken in der Regel an die Umlaufrendite gekoppelt ist, orientieren sich Sparkassen eher an den Referenzzinsen. Für Sparer besteht im Fall der Referenzzinsen eine geringere Transparenz, da sich die Zinsanpassung aufgrund ihrer Variabilität schlechter überprüfen lässt als Verzinsungen, die an Umlaufrendite gekoppelt sind.
Für Spareranlagen mit längeren Laufzeiten bieten einige Sparkassen auch Auszahlungen von Schlussboni an, womit ein zusätzlicher Anreiz zum Abschließen eines Riester-Sparplans geschaffen werden soll.
Fazit
Trotz allem sind Riester-Banksparpläne für all diejenigen interessant, die bei einem relativ kurzen Anlagehorizont in eine sehr sichere Sparanlage investieren wollen.
Riester – Fondssparplan
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer sind viele verunsichert, ob sich das Investieren in langfristige Sparanlagen noch lohnt beziehungsweise ob der erwirtschaftete Betrag am Ende der Laufzeit durch die dann anfallende Abgeltungssteuer stark geschmälert wird.
Diese Verunsicherung ist bei Riester Fondssparplänen unbegründet: Riester Fondssparpläne – ob staatlich gefördert oder nicht – unterliegen nicht der Abgeltungssteuer und erweisen sich somit als eine sehr lukrative Sparanlage für den Anleger.
Für wen eignen sich Riester Fondssparpläne?
Grundsätzlich kann jeder Bürger in Fondssparpläne investieren. Nur hinsichtlich der staatlichen Förderung gibt es gewisse Vorgaben. So sind bis auf Freiberufler und Selbstständige beziehungsweise Sparer, die bereits in Riester-Banksparpläne investieren und gefördert werden, grundsätzlich alle Arbeitnehmer und Beamte förderungsberechtigt beziehungsweise kommen in den Genuss steuerlicher Vergünstigungen.
Riester Fondssparpläne sind besonders für jüngere und renditeorientierte Sparer interessant. Aufgrund der anlagebedingten Volatiliät – also Kursschwankung – ist es ratsam, über einen längeren Zeitraum in Riester Fondssparpläne zu investieren. Somit können potentielle Kursschwankungen langfristig ausgeglichen und in Gewinne verwandelt werden.
Vor- und Nachteile von Riester Fondssparplänen
Der wohl größte Vorteil eines Riester Fondssparplan liegt in der Abgeltungssteuerfreiheit. Sowohl förderberechtigte als auch nicht förderberechtigte Sparer profitieren davon.
Darüber hinaus sind Riester Fondssparpläne durch ihre hohen Renditeerwartungen von bis zu 11 % eine sehr lukrative Investitionsanlage. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass Riester Fondssparpläne keinerlei Rendite erwirtschaften sollten, bekommen Sparer allein durch die staatlichen Förderungen am Ende mehr heraus, als sie eingezahlt haben. Auch diejenigen, die nicht von staatlichen Zulagen profitiert haben, bekommen zumindest den Betrag zurück, den sie investiert haben. Der Kapitalerhalt ist somit garantiert.
Für ältere Sparer können sich die Riester Fondssparpläne jedoch eher als nachteilig erweisen. Dies liegt daran, dass sie nicht im vollen Umfang von der Anlegestrategie der Fondsgesellschaften profitieren können. In der Regel investieren die Fondsgesellschaften zu Beginn der Ansparphase meist zwar in verlustreiche, aber dafür renditestarke Zinspapiere, um so die größtmögliche Rendite zu erwirtschaften. Erst gegen Ende der Laufzeit schichten die Fondsgesellschaften im Rahmen der Sicherungsphase das angelegte Kapital in sicherere Zinspapiere um. Doch bei älteren Sparern leiten die Fondsgesellschaften unter Umständen bereits nach sehr kurzer Zeit die Sicherungsphase ein, um somit den Kapitalerhalt zu gewährleisten. Ältere Sparer profitieren somit kaum vom vollen rendite-erwirtschaftenden Potenzial der Riester Fondssparpläne.
Steuern
Zwar sind Riester Fondssparpläne von der Abgeltungssteuer ausgenommen, gänzlich steuerfrei sind sie jedoch nicht. Mit Beginn der Rentenauszahlung werden alle Rentenbeträge als Einkommen steuerlich veranschlagt. Für den Fall, dass sich der Sparer am Ende der Ablaufzeit die volle Summe auszahlen lassen möchte, muss er die Hälfte des Kapitals versteuern. Bedingung hierfür ist nur, dass der Sparplan zwölf Jahre gelaufen sein muss und der Sparer mindestens 60 Jahre alt ist.
Ebenso gilt für nicht geförderte Riester Fondssparpläne: Ist der Sparer mindestens 60 Jahre alt und beträgt die Laufzeit zwölf Jahre, so muss lediglich die Hälfte des Kapitalbetrags versteuert werden.
Fazit
Riester Fondssparpläne sind somit für diejenigen, die in eine längerfristige, renditestarke Anlageform investieren wollen, sehr lukrativ. Durch die langen Anlagezeiten können die Fondsgesellschaften von den diversen Anlagestrategien im vollen Umfang Gebrauch machen und so eine hohe Rendite erwirtschaften. Darüber hinaus sind die staatlichen Zulagen und die Abgeltungssteuerfreiheit ein sehr großer Anreiz, in diese Form der Sparanlage zu investieren.
Die Riester Rente in der Kritik
Versprechen sich im Ausland Beschäftigte zuviel von der Riester Rente? Das Riester-Modell ist erneut in die Kritik geraten und muss aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs angepasst werden.
Was bedeutet dies für den Riester-Sparer?
Verstoß gegen europäisches Recht
Die aktuellen Gesetzesvorschriften zur Riester Rente sind so formuliert, dass es dadurch teilweise zu einem Verstoß gegen geltendes europäisches Recht kommt, was aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervorgeht. Konsequenz des Urteils des EuGH ist, dass die gesetzlichen Vorschriften der Riester Rente ein weiteres Mal geändert werden müssen. Die verlangten Änderungen sind grundsätzlich aber positiv zu bewerten, da sich für Riester-Sparer noch mehr Vorteile bei dieser staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ergeben und die Anzahl derjenigen wächst, die zulagenberechtigt sind.
Rückzahlung und Kapitalaufwendung
Für Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und für die in Deutschland keine Steuerpflicht mehr besteht, galt bislang, dass die bereits erhaltenen Zulagen wieder zurückgezahlt werden müssen. Diese Riester-Regelung wird im Urteil des EuGH kritisiert und muss geändert werden. Auch hat der Europäische Gerichtshof kritisiert, dass das Kapital der Riester Rente, das sich Riester-Sparer zu Beginn der Rente wahlweise auszahlen lassen dürfen, zwar für Immobilien aufgewendet werden können, sich diese aber in Deutschland befinden müssen. Für Immobilien im Ausland kann das Kapital der Riester Rente nicht verwendet werden.
Arbeiten in Deutschland, Wohnsitz im Ausland
Für Grenzarbeitnehmer ergeben sich im Vergleich zu anderen Personen Nachteile, da für diese keine staatlichen Zulagen vorgesehen sind. Wer zwar in Deutschland arbeitet, aber in einem anderen Land wohnt, zahlt in der Regel in diesem Land Steuern. Zulagen vom Staat für die Riester Rente erhalten all diese Arbeitnehmer jedoch nicht. Der Europäische Gerichtshof übt Kritik an dieser mit Benachteiligung einhergehenden Regelung. Wird die Riester Rente demnächst geändert, werden zukünftig diese Arbeitnehmer nicht mehr benachteiligt und der Kreis der Zulagenberechtigten wird sich vergrößern.
Rentenzeit im Ausland verbringen
Rentner, die nach dem Renteneintritt ihren Lebensabend im Ausland verbringen wollen, müssen gegebenenfalls ihr erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Beschränlt sich der Wohnsitzwechsel jedoch auf die EU-Mitgliedsstaaten ist dies kein Problem.
Wichtige grundlegende Hinweise zur Riester Rente
Jeder, der das Ansparen einer Riester Rente erwägt, sollte wissen, dass diese Rente auf die sogenannte Grundsicherung angerechnet wird, also die gesetzliche Rente, die jeder im Alter in Deutschland erhält, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Seitdem die Riester Rente eingeführt wurde, ist sie immer wieder in die Kritik geraten. Potenzielle Riester-Sparer fragen sich, ob sich das Riestern in ihrem Fall lohnt. Die Ergebnisse von Rechnungen für Musterbeispiele erscheinen beunruhigend, bestehende Riester-Verträge sind bereits gekündigt worden. Welche Leistungen Förderberechtigte im Alter erhalten, kann nur in einem ausführlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Werden Stimmen laut, dass die Riester Rente generell einem Minusgeschäft gleicht, muss diesen eine Absage erteilt werden.
Momentan gibt es keine exakten Angaben darüber, wie viel Zeit die Änderungen der gesetzlichen Regelungen zur Riester Rente in Anspruch nehmen werden.
Außerdem ist es immer wichtig alle Veränderungen der Lebensumstände sofort bei dem Versicherungsnehmer zu melden. Dazu zählen Geburt eines Kindes, da die 3 Jahre Erziehungszeit als Rentenversicherungszeit angerechnet werden und dort mindestens der Sockelbeitrag gezahlt werden muss, Veränderungen im Gehalt, Arbeitslosigkeit sowie der Erhalt von Pflegegeld. Wird die Meldung der Umstände versäumt muss man seine Zulagen zurückzahlen oder auf die Kulanz der Rentenversicherung hoffen.